Häufig gestellte Fragen zum Angeln in Finnland und zu Angelscheinen
Das Angelscheinsystem in Finnland ist für alle gleich, unabhängig von der Herkunft. Derzeit gibt es keine speziellen Touristenangelscheine. Mit anderen Worten: Sie brauchen genau dieselben Scheine wie ein finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland.
Es ist jedoch möglich, je nach Dauer Ihres Aufenthalts einen Angelschein für einen Tag, eine Woche, einen Monat usw. zu kaufen.
Wenn Sie die Fischereiabgabe bezahlt haben, dürfen Sie mit einem Kunstköder in allen stehenden Gewässern, d. h. Seen, Teichen und Meeresgebieten, angeln. Die Zahlung der Fischereiabgabe berechtigt jedoch nicht zum Angeln in Sperrgebieten, in Gewässern der Åland-Inseln, in Stromschnellen und Fließgewässern mit Wanderfischen oder in Sondergebieten wie Besatz- und Angelteichen.
Sperrgebiete finden Sie online unter www.kalastusrajoitus.fi (auf Finnisch). Sie sollten diese Website beispielsweise vor dem Angeln mit einem Kunstköder überprüfen, um festzustellen, ob ein Gebiet als Wanderfischroute ausgewiesen ist. Das Angeln mit Kunstködern ist in Stromschnellen und Fließgewässern mit Wanderfischen auch nach Zahlung der Fischereiabgabe verboten. (Quelle: Metsähallitus)
Sie brauchen keinen Angelschein – mit Ausnahme von Stromschnellen, bewirtschafteten Regenbogenforellenseen und anderen Sondergebieten.
Wenn Sie zwischen 18 und 69 Jahre alt sind, müssen Sie die Fischereiabgabe bezahlen. Wenn Sie unter 18 oder über 70 Jahre alt sind (oder spätestens am 31. Dezember 2023 das 65. Lebensjahr vollendet haben), brauchen Sie keinen Angelschein. Um jedoch in „Besatz- und Angelteichen“ zu angeln, brauchen Sie immer eine Genehmigung des Eigentümers, unabhängig von Ihrem Alter.
Sie müssen die Fischereiabgabe bezahlen (wenn Sie zwischen 18 und 69 Jahre alt sind oder spätestens am 31. Dezember 2023 das 65. Lebensjahr vollendet haben) und zusätzlich eine Genehmigung des Gewässereigentümers einholen.
Sie müssen die Fischereiabgabe bezahlen (wenn Sie zwischen 18 und 69 Jahre alt sind oder spätestens am 31. Dezember 2023 das 65. Lebensjahr vollendet haben) und zusätzlich eine Genehmigung des Gewässereigentümers einholen. Für viele große Seen ist es auch möglich, einen kombinierten Angelschein zu erwerben, der den gesamten oder einen Teil des Sees abdeckt.
Es gibt Zehntausende von Privatgewässern in Finnland. Es gibt keine zentrale „Datenbank“ für Genehmigungen. Die Suche nach dem Verkäufer von Angelscheinen wird einfacher, wenn Sie wissen, in welchem Gebiet Sie angeln möchten.
Viele Fischereibezirke haben eigene Websites, die detaillierte Informationen zum Erwerb der erforderlichen Genehmigungen bieten. Auch Fischereiverbände und Fischereizentren, die in jeder Region zu finden sind, können ebenfalls bei der Suche nach einem Verkäufer helfen. Informationen zu den Fischereizentren finden Sie auf der Website des Finnischen Verbands der Fischwirtschaft unter ahven.net (auf Finnisch). Gemeinden und Städte stellen in der Regel auf ihren eigenen Websites Informationen darüber bereit, welche Genehmigungen für lokale Gewässer erforderlich sind.
Für das Angeln in staatlichen Gewässern verkauft Metsähallitus Angelscheine online unter eräluvat.fi und telefonisch unter +358 (0)20 69 2424. (Quelle: Metsähallitus)
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie einen Zahlungsnachweis für die Fischereiabgabe mitführen müssen, es sei denn, Sie angeln nur mit Haken und Schnur, gehen eisfischen oder verwenden ein einfaches Heringsvorfach. Der Zahlungsbeleg der Fischereiabgabe gilt als Zahlungsnachweis.
Personen unter 18 Jahren und über 70 Jahren oder die bis zum 31. Dezember 2023 das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind zwar von der Fischereiabgabe befreit, müssen aber beim Angeln einen amtlichen Personalausweis mitführen, um ihr Alter nachzuweisen, wenn sie eine Angelmethode nutzen, die ansonsten die Zahlung der Fischereiabgabe erfordern würde. Sie sollten auch Genehmigungen der Gewässereigentümer (falls erforderlich, siehe Beispiele in den vorherigen Fragen) bei sich haben. (Quelle: Metsähallitus)
info@fishinginfinland.fi
Fishing in Finland fördert den Angeltourismus in Finnland. Das Projekt ist Teil des Entwicklungsprogramms für Angeltourismus des finnischen Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Jahre 2024–2034.
Das Webportal wurde vom Finnischen Verband der Fischwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Forsten, der Finnischen Gilde der Angelguides und zahlreichen Anbietern von Angel-Dienstleistungen in ganz Finnland entwickelt. Die Entwicklung wurde vom finnischen Ministerium für Landwirtschaft und Forsten finanziert.