Welche Genehmigungen brauche ich zum Angeln in Finnland?
Alle Anglerinnen und Angler im Alter von 18 bis 69 Jahren müssen die staatliche Fischereiabgabe bezahlen. Angeln mit Haken und Schnur, Eisfischen und Heringsangeln mit Heringsvorfach sind jedoch kostenlos!
Die Fischereiabgabe (auf Finnisch „kalastonhoitomaksu“) berechtigt zum Angeln mit einer Rute überall in Finnland, außer in Stromschnellen und Strömungsbereichen in Gewässern mit Wanderfischen, in Gebieten, in denen das Angeln verboten ist, in bestimmten Sondergebieten und auf Åland.
Diese Gebühr ist für alle Anglerinnen und Angler im Alter von 18 bis 69 Jahren verpflichtend, wenn sie andere Angelmethoden als Angeln mit Haken und Schnur, Eisfischen oder Heringsangeln mit Heringsvorfach nutzen.
Beim Schleppangeln mit mehreren Ruten, Aufstellen von Fanggeräten oder Fangen von Flusskrebsen ist neben der Fischereiabgabe auch die Erlaubnis des Gewässereigentümers erforderlich. Auch das Angeln in Sondergebieten erfordert in der Regel die Erlaubnis des Eigentümers.
Photo: PG Fishing Guide
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Die Fischereiabgabe können Sie auf folgende Weise bezahlen: online unter Eraluvat.fi, durch Herunterladen der Eräluvat-App auf Ihr Mobilgerät, durch einen Anruf bei der Servicenummer von Metsähallitus unter +358 20 69 2424 (kostenlos, werktags 9–15 Uhr) oder in den Naturzentren von Metsähallitus. Für die Registrierung sind Ihr Name, Ihre Kontaktdaten und Ihr Geburtsdatum erforderlich. Führen Sie beim Angeln stets die Zahlungsquittung und Ihren Personalausweis mit sich.
An vielen Angelplätzen an Flüssen, beim Angeln mit mehreren Ruten sowie beim Fischen mit Netzen oder Fallen ist zusätzlich zur Fischereiabgabe eine vom Gewässereigentümer ausgestellte Angelgenehmigung erforderlich. Diese sogenannten lokalen Genehmigungen sind in Verkaufsstellen in der Umgebung, wie Angelgeschäften, Tankstellen und Touristeninformationsstellen, erhältlich. Angelscheine für staatliche Gewässer werden von Metsähallitus verkauft, und diese Genehmigungen können über die Eräluvat-Website oder -App erworben werden.
Die Fischereiabgabe beträgt:
Die Preise für Genehmigungen des Gewässereigentümers variieren. In der Regel kann man zwischen einer Gültigkeit von 6, 12 oder 24 Stunden oder einer Woche wählen. Zusätzlich zur Fischereiabgabe ist zum Beispiel in vielen staatlichen oder privaten Stromschnellen und Flüssen eine Genehmigung des Gewässereigentümers erforderlich.
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Während der Schonzeiten ist die Verwendung von Fanggeräten, die speziell für die geschützten Arten geeignet sind, verboten. Wenn Sie während der Schonzeit einen Fisch oder einen Flusskrebs fangen, müssen Sie den Fang freilassen, unabhängig davon, ob er lebt oder tot ist.
Einige unserer Gewässer sind entweder ganzjährig oder zu bestimmten Jahreszeiten für das Angeln gesperrt. Darüber hinaus gelten für bestimmte Fisch- und Flusskrebsarten spezifische Schonzeiten.
Überprüfen Sie hier die Schonzeiten und allgemeinen Fanggrößen.
In einigen Gewässern ist das Angeln jedoch vollständig verboten oder eingeschränkt. Der Dienst für Angelbeschränkungen enthält Informationen darüber, welche Gebiete nicht unter die allgemeinen Fischereirechte fallen. Auch die zulässigen Fanggrößen können je nach Region variieren.
Denken Sie daran, immer die aktuellen Informationen zu Angelbeschränkungen und -bestimmungen auf der Website kalastusrajoitus.fi zu prüfen.
info@fishinginfinland.fi
Fishing in Finland fördert den Angeltourismus in Finnland. Das Projekt ist Teil des Entwicklungsprogramms für Angeltourismus des finnischen Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Jahre 2024–2034.
Das Webportal wurde vom Finnischen Verband der Fischwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Forsten, der Finnischen Gilde der Angelguides und zahlreichen Anbietern von Angel-Dienstleistungen in ganz Finnland entwickelt. Die Entwicklung wurde vom finnischen Ministerium für Landwirtschaft und Forsten finanziert.